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Ziel der Zertifizierung |
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Mit der Durchführung eines Zertifizierungsverfahrens zur Prüfung der Kompatibilität mit dem
Deutschen Kerndatensatz soll die Einheitlichkeit und Qualität der in die Suchthilfestatistik
integrierten Daten sichergestellt werden.
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Kriterien für die Zertifizierung |
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A) Exakte Replikation der in der Schnittstelle enthaltenen Testdaten
(testdaten_diagnose und testdaten_kern) mit der zu zertifizierenden Software.
B) Schriftliche Erklärung (Email), dass die korrekten Testdaten mit der zu zertifizierenden
Software (Name, Versionsnummer) exportiert wurden.
C) Schriftliche Selbstverpflichtung (Email) zur Implementation folgender Items als technische
Pflichtitems in der betreffenden Dokumentationssoftware: Zeitpunkt des Betreuungsbeginns,
Alter, Geschlecht, Betreuungsgrund, Hauptdiagnosen bzw. den Grund für die Nichtangabe
einer Hauptdiagnose.
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Wer kann sich bewerben |
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Jede Softwarefirma, die ein Programm zur Dokumentation in der Suchtkrankenhilfe anbietet,
kann dieses für den Deutschen Kerndatensatz zertifizieren lassen.
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Zertifizierungsverfahren |
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Die mit dem Programm erstellten Testdateien sind an das IFT unter gruebl@ift.de einzusenden und werden dann geprüft. Die ersten zwei Fehlerprotokolle zu den Testdaten werden für Sie kostenfrei erstellt. Wenn ein weiteres Fehlerprotokoll erforderlich ist, wird dieses in Rechnung gestellt. Die Gebühr für die Erstellung ab dem dritten Fehlerprotokoll beträgt 250 Euro. Sobald ein fehlerfreier Testdatenexport von Ihnen vorliegt, benötigen wir noch die unter Punkt 2) genannten schriftlichen Bestätigungen. Anschließend erhalten Sie eine Zertifizierungsbestätigung sowie ein Online-Zertifikat bezüglich der Kompatibilität ihres Programms mit dem Deutschen Kerndatensatz. Das Zertifikat mit dem Jahr 2007 stellt die aktuellste Zertifizierung dar.
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Antrag auf Zertifizierung |
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Interessierte Softwarefirmen können sich formlos per mail um die Zertifizierung bewerben.
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