Der größte Teil der Klienten, die eine ambulante Einrichtung der deutschen Suchthilfe aufsuchen, sind Selbstmelder (42%), d.h. die Klienten werden eher selten durch Dritte oder andere Institutionen vermittelt. Von Bedeutung für den ambulanten Bereich ist daher vielmehr die Weitervermittlung der Klienten in andere Einrichtungen nach Ende der Betreuung.
Insgesamt werden 36% der Klienten aus ambulanten Einrichtungen in eine andere Einrichtung weitervermittelt. Am häufigsten findet eine Weitervermittlung in (teil-) stationäre Rehabilitationseinrichtungen (37%) statt. Weitere 24% der Klienten werden in eine Selbsthilfegruppe vermittelt, 10% in eine ärztliche oder psychotherapeutische Praxis, 9% in eine Krankenhausabteilung und 1% der Personen an die Arbeitsagentur/ARGE/Jobcenter.
Der Anteil an Weitervermittlungen in die verschiedenen Einrichtungen ist über die Hauptdiagnosegruppen relativ vergleichbar. Unterschiede zeigen sich lediglich bei der Vermittlung in Selbsthilfegruppen und Krankenhausabteilungen. Personen mit einer Störung aufgrund illegaler Substanzen (Opioide, Cannabis, Kokain und Stimulanzien) werden häufiger an Krankenhausabteilungen weitervermittelt als Personen mit Störungen aufgrund legaler Substanzen (Alkohol) bzw. pathologische Glücksspieler. Diese werden dafür wesentlich häufiger in Selbsthilfegruppen vermittelt. Personen mit cannabisbezogenen Störungen werden am häufigsten an die Arbeitsagentur/ARGE/Jobcenter weitervermittelt.
Im Gegensatz zum ambulanten Bereich liegt der Anteil an Selbstmeldern im stationären Bereich nur bei 2%. Dementsprechend sind die Vermittlungswege in die Behandlung hier von größerer Bedeutung. Der Großteil der Patienten, die in stationären Einrichtungen aufgenommen werden, wird von Suchtberatungs- und Behandlungsstellen dorthin vermittelt (61%). Weitere 17% der Patienten werden durch Krankenhäuser vermittelt, vermutlich häufig im Anschluss an eine Entgiftung bzw. einen qualifizierten Entzug. Ein weiterer maßgeblicher Anteil der Patienten kommt durch den Sozialdienst/JVA/Maßregelvollzug in eine stationäre Einrichtung. Dies betrifft vor allem Patienten mit einer Problematik im Bereich der illegalen Substanzen Kokain (8%), Opioide (6%), Stimulanzien (5%) und Cannabis (3%). Durch andere Beratungsdienste werden alle Hauptdiagnosegruppen in ähnlichem Ausmaß vermittelt (20-24%).