Bei der zugrunde liegenden Stichprobe handelt sich um eine Gelegenheitsstichprobe aller Einrichtungen in Deutschland, die sich 2015 an der bundesweiten Auswertung für die DSHS beteiligt haben. Die gängige Praxis in diesem Bereich sieht vor, dass im ambulanten Bereich die Einrichtungstypen[1] 3 (Beratungs- und/oder Behandlungsstellen bzw. Fachambulanzen) und 4 (Institutsambulanzen), im stationären Bereich in der Regel die Typen 8, 9 und 10 zur Auswertung herangezogen werden (teil-stationäre Rehabilitationseinrichtungen, stationäre Rehabilitationseinrichtungen, Adaptionseinrichtungen). Die Einrichtungen der Suchthilfe in Deutschland sind im KDS je nach Art der Einrichtung bzw. der angebotenen Dienste in insgesamt 16 Typen kategorisiert.
In die Erhebung im ambulanten Bereich gingen die Daten von fünf (2014: 5) niedrigschwelligen Einrichtungen, 843 (2014: 822) Beratungs- und/oder Behandlungsstellen bzw. Fachambulanzen, drei Institutsambulanzen (2014: 3) und sieben (2014: 7) anderen ambulanten Einrichtungstypen ein. Im stationären Bereich stammen die Daten aus 143 (2014: 141) stationären, 23 (2014: 20) teilstationären Rehabilitationseinrichtungen und 46 (2014: 45) Adaptionseinrichtungen.
Dadurch dass einige Einrichtungen, die nicht zu diesem Typ gehören, gemeinsam mit Einrichtungen dieses Typs dokumentieren, sind jedes Jahr vereinzelt auch typfremde Einrichtungen (abgesehen von den Typen 3, 4, 8, 9 und 10) in der ambulanten und stationären Statistik zu finden. Im Gegensatz zu früheren Datenjahren zeigt sich hier jedoch eine positive Entwicklung, im Sinne einer homogeneren Dokumentation und weniger „Verunreinigungen“ durch typfremde Einrichtungen. Diese Verbesserung der Datenlage könnte daran liegen, dass auch kleine Außenstellen von Einrichtungen zunehmend häufiger eigene Dokumentationssysteme besitzen und mit einer eigenen Identifikationsnummer (Einrichtungscode) dokumentieren.
Für die jährlichen Analysen der DSHS werden, wie in den Vorjahren, die Auswertungen für die Beratungs- und/oder Behandlungsstellen sowie Fach- und Institutsambulanzen zusammenfassend als „ambulante“ Einrichtungen definiert. In die zusammenfassende „stationäre“ Auswertung gehen die Daten aus teilstationären und stationären Rehabilitationseinrichtungen sowie den Adaptionseinrichtungen ein.
Die nachfolgenden Darstellungen beziehen sich ausschließlich auf Daten dieser beiden Gruppen.
Die hier vorliegenden Daten bilden eine umfangreiche, aber nicht vollständige Darstellung des Suchthilfesystems in Deutschland. Das durch das IFT geführte Register der Facheinrichtungen der Suchthilfe in Deutschland weist insgesamt validierte Einträge von 1.431 ambulanten und 420 stationären Einrichtungen in Deutschland auf (Stand: November 2015). Auf Basis der Angaben der Einrichtungen bezüglich ihrer (unter Umständen verdeckten) Teilnahme an der DSHS (durch Einschluss innerhalb des Datensatzes einer anderen Einrichtung) und Extrapolation von fehlenden Angaben, kann für den ambulanten Bereich eine Erreichungsquote von ? 73,6% angenommen werden, für den stationären Bereich von ? 63,9% (eine detaillierte Darstellung der Berechnung der Erreichungsquote findet sich bei Süß & Pfeiffer-Gerschel, 2011). Die Denotation mit dem Operator ? erklärt sich dadurch, dass sich mit hoher Wahrscheinlichkeit vor allem kleinere Behandlungseinheiten nicht an der DSHS beteiligen. Soll nun die Erreichungsquote zur Ermittlung des Gesamtbehandlungsvolumens in Deutschland herangezogen werden, muss davon ausgegangen werden, dass die dargestellten Erreichungsquoten eine tendenzielle Unterschätzung des wahren Werts darstellen.