Unabhängig von der Hauptdiagnose zeigt eine Analyse der Wohnsituation, dass der überwiegende Anteil der Personen (in den sechs Monaten) vor Betreuungs-/Behandlungs-beginn selbständig (d.h. entweder zur Miete oder in einer eigenen Wohnung bzw. eigenem Haus) wohnt (ambulant: 72%, stationär: 74%). Ein weiterer substanzieller Anteil wohnt bei anderen Personen wie Familie oder Freunden (ambulant: 16%, stationär: 11%). Bei einigen Störungsgruppen, v.a. bei den illegalen Substanzen, ist ein nicht unerheblicher Anteil an Personen in Justizvollzugsanstalten untergebracht (ambulant: 4%, stationär: 4%). Auf alle weiteren Kategorien entfallen jeweils nur kleinere Prozentsätze, die unter 3% liegen (siehe Abbildung 13).
Trotz des mehrheitlich selbständigen Wohnens sind die Häufigkeiten der verschiedenen Wohnformen bei den einzelnen Hauptdiagnosegruppen sehr unterschiedlich. Bei selbständigem Wohnen, der Unterbringung in einer Justizvollzugsanstalt und dem Aufenthalt in Fachkliniken zeigen sich Unterschiede insbesondere entlang der Achse legal-illegal: Personen mit den Hauptdiagnosen Alkohol und pathologisches Glücksspielen wohnen häufiger selbstständig (Alkohol: ambulant: 84%, stationär: 84%; pathologisches Glücksspielen: ambulant: 75%, stationär: 72%) als Personen mit den Hauptdiagnosen Opioide (ambulant: 63%, stationär: 47%), Kokain (ambulant: 63%, stationär: 45%), Stimulanzien (ambulant: 60%, stationär: 49%) und Cannabis (ambulant: 48%, stationär: 46%). Ebenso sind Personen mit Störungen aufgrund legaler Substanzen vor Betreuungs-/Behandlungsbeginn seltener in Justizvollzugsanstalten untergebracht (Alkohol: ambulant: 2%, stationär: 1%; pathologisches Glücksspielen: ambulant: 2%, stationär: 2%) als Personen mit den Hauptdiagnosen Kokain (ambulant: 14%, stationär: 21%), Opioide (ambulant: 10%, stationär: 20%), Stimulanzien (ambulant: 8%, stationär: 13%) und Cannabis (ambulant: 4%, stationär: 10%). In Fachkliniken bzw. stationären Rehabilitationseinrichtungen wohnhaft sind ebenfalls eher Personen mit Störungen aufgrund der illegalen Substanzen Opioide (ambulant: 3%, stationär: 10%), Kokain (ambulant: 4%, stationär: 9%), Stimulanzien ambulant: 5%, stationär: 10%) und Cannabis (ambulant: 2%, stationär: 8%) als Personen mit den Hauptdiagnosen Alkohol (ambulant: 3%, stationär: 3%) und pathologisches Glücksspielen (ambulant: 1%, stationär: 3%).
Bei Eltern, Freunden und Verwandten wohnen vor allem Personen mit den Hauptdiagnosen Cannabis (ambulant: 39%, stationär: 29%) und Stimulanzien (ambulant: 21%, stationär: 22%), vermutlich bedingt durch das im Durchschnitt jüngere Alter. Entsprechend wohnt die im Durchschnitt älteste Hauptdiagnosegruppe der alkoholbezogenen Störungen am seltensten „bei anderen Personen“ (ambulant: 7%, stationär: 7%). Eine Mittelposition nehmen die Hauptdiagnosegruppen Opioide (ambulant: 14%, stationär: 15%), Kokain (ambulant: 15%, stationär: 21%) und pathologisches Glücksspielen (ambulant: 18%, stationär: 18%) ein. Ambulant betreutes Wohnen trifft für alle Störungsgruppen etwa in gleicher Weise zu (ambulant: 1-2%, stationär: 1-2%).
In Übergangswohnheimen leben ambulant 2,1% der Klienten und stationär 1,6% der Patienten. In sehr prekärer Wohnsituation (d.h. obdachlos (ohne Wohnung) oder in Notunterkünften lebend) befinden sich vor Betreuungs-/Behandlungsbeginn ambulant 1,5% und stationär 2,2% der Personen. Der größte Anteil obdachloser Personen zeigt sich bei Opioidkonsumenten (ambulant: 4,0%, stationär 4,1%).