1.5 Personelle Besetzung (Stichtag 30.11.)
Hier ist für die fest angestellten und Honorarkräfte der Einrichtung (laut 1.3) aus jeder der unter 1.5.1-1.5.16 angeführten Berufsgruppen jeweils die Anzahl der Mitarbeiter/innen (unabhängig vom Umfang der jeweiligen Stelle bzw. der Stundenzahl) und die Gesamtstundenzahl aller in dieser Berufsgruppe vertretenen Mitarbeiter/innen pro Woche (unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter/innen) anzugeben. Gibt es etwa 3 teilzeitbeschäftigte Sozialarbeiter/innen mit Honorarvertrag, die jeweils 10 Stunden in der Woche arbeiten, wird unter Gesamtzahl „3“ eingetragen, und unter der Gesamtstundenzahl pro Woche wird der Gesamtwert von 3 x 10 = 30 Stunden angegeben. Da es im Laufe eines Jahres personelle Schwankungen geben kann, ist der Stichtag für die Kodierung dieser Frage der 30. November.