1.5 Personelle Besetzung (Stichtag 30.11.)
Hier ist für die Festangestellten und Honorarkräfte der Einrichtung (laut 1.3) aus jeder der unter 1.5.1-1.5.16 angeführten Berufsgruppen jeweils die Anzahl der Mitarbeitenden (unabhängig vom Umfang der jeweiligen Stelle bzw. der Stundenzahl) und die Gesamtstundenzahl aller in dieser Berufsgruppe vertretenen Mitarbeitenden pro Woche (unabhängig von der Anzahl der Mitarbeitenden) anzugeben. Gibt es etwa 3 Teilzeitbeschäftigte aus dem Bereich Sozialarbeit mit Honorarvertrag, die jeweils 10 Stunden in der Woche arbeiten, wird unter Gesamtzahl „3“ eingetragen, und unter der Gesamtstundenzahl pro Woche wird der Gesamtwert von 3 x 10 = 30 Stunden angegeben. Da es im Laufe eines Jahres personelle Schwankungen geben kann, ist der Stichtag für die Kodierung dieser Frage der 30. November.