Es sollen hier alle Angebote aufgeführt werden, die durch die Einrichtung vorgehalten und im Berichtsjahr von mindestens einer/m Klient/in / Patient/in in Anspruch genommen wurden. Nur geplante oder im Berichtsjahr auch nicht genutzte Angebote sind hier nicht zu dokumentieren! Die Art der Dienste / Angebote ist nach Leistungsbereichen gegliedert. Abgesehen von den Items 1.7.1., 1.7.4., 1.7.5 und 1.7.11. ist eine Kodierung der anderen Leistungsbereiche mit "ja" nur möglich, wenn ergänzend jeweils auch mindestens ein spezifizierendes Angebot kodiert worden ist.
1.7.1
PF – Prävention und Frühintervention
Unter „PF – Prävention und Frühintervention“ sind die Aktivitäten und Maßnahmen zu zählen, die sich an eine definierte Zielgruppe richteten und denen ein Curriculum zu Grunde lag. Hierzu zählen Veranstaltungen wie Jugendfilmtage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung oder Schulprojekttage. Auch Projekte wie HaLT oder Programme wie FreD und SKOLL sind zu erfassen. Nicht zu zählen sind adhoc Veranstaltungen wie z. B. Diskussionsrunden in Jugendzentren und Schulelternabenden oder unspezifische Maßnahmen wie z. B. massenmediale Kampagnen.
1.7.2
Akutbehandlung
Wenn ja, bitte alle Angebote differenziert angeben, mindestens jedoch ein Angebot:
1.7.2.1
ASA – Ambulante somatische Akutbehandlung inkl. suchtbezogener Frühintervention
Ambulante Behandlung zu Lasten der Krankenkassen (PKV und GKV) in hausärztlichen Praxen, fachärztlichen Praxen und Ambulanzen. In diesem Rahmen können auch suchtbezogene Frühinterventionen stattfinden. Akutbehandlungen sind (in Abgrenzung zu rehabilitativen Maßnahmen) Interventionen, die einen kurativen Ansatz verfolgen. In diesem Sinne ist eine Akutbehandlung nicht als (psycho- oder sozialtherapeutische) Notfall- oder Krisenintervention zu verstehen.
1.7.2.2
APB – Ambulante psychotherapeutische Akutbehandlung
Ambulante Behandlung zu Lasten der Krankenkassen (PKV und GKV) in Praxen niedergelassener ärztlicher und psychologischer Psychotherapeut/in. Akutbehandlungen sind (in Abgrenzung zu rehabilitativen Maßnahmen) Interventionen, die einen kurativen Ansatz verfolgen. In diesem Sinne ist eine Akutbehandlung nicht als (psycho- oder sozialtherapeutische) Notfall- oder Krisenintervention zu verstehen.
1.7.2.3
AKH – Stationäre somatische Akutbehandlung
Stationäre somatische Behandlung zu Lasten der Krankenkassen (PKV und GKV) in Allgemein- und Fachkrankenhäusern (nicht suchtspezifisch). Akutbehandlungen sind (in Abgrenzung zu rehabilitativen Maßnahmen) Interventionen, die einen kurativen Ansatz verfolgen. In diesem Sinne ist eine Akutbehandlung nicht als (psycho- oder sozialtherapeutische) Notfall- oder Krisenintervention zu verstehen.
1.7.2.4
PIA – Ambulante psychiatrische Akutbehandlung
Ambulante Behandlung zu Lasten der Krankenkassen (PKV und GKV) in psychiatrischen Institutsambulanzen i.d.R. an psychiatrischen Krankenhäusern (nicht suchtspezifisch). Akutbehandlungen sind (in Abgrenzung zu rehabilitativen Maßnahmen) Interventionen, die einen kurativen Ansatz verfolgen. In diesem Sinne ist eine Akutbehandlung nicht als (psycho- oder sozialtherapeutische) Notfall- oder Krisenintervention zu verstehen.
Hierunter fallen auch tagesklinische Maßnahmen, auch solche, die einen Suchtbezug aufweisen.
1.7.2.5
PKH – Stationäre psychiatrische Akutbehandlung
Stationäre psychiatrische Behandlung zu Lasten der Krankenkassen (PKV und GKV) in psychiatrischen Krankenhäusern (nicht suchtspezifisch). Akutbehandlungen sind (in Abgrenzung zu rehabilitativen Maßnahmen) Interventionen, die einen kurativen Ansatz verfolgen. In diesem Sinne ist eine Akutbehandlung nicht als (psycho- oder sozialtherapeutische) Notfall- oder Krisenintervention zu verstehen.
1.7.2.6
PSA – Stationäre psychotherapeutische/psychosomatische Akutbehandlung
Stationäre psychotherapeutische oder psychosomatische Behandlung zu Lasten der Krankenkassen (PKV und GKV) in Allgemein- und Fachkrankenhäusern (nicht suchtspezifisch). Akutbehandlungen sind (in Abgrenzung zu rehabilitativen Maßnahmen) Interventionen, die einen kurativen Ansatz verfolgen. In diesem Sinne ist eine Akutbehandlung nicht als (psycho- oder sozialtherapeutische) Notfall- oder Krisenintervention zu verstehen.
1.7.3
Beratung und Betreuung
Wenn ja, bitte alle Angebote differenziert angeben, mindestens jedoch ein Angebot:
1.7.3.1
NIH – Niedrigschwellige Hilfen
Existenzsichernde und gesundheitliche Grundversorgung, Tagesstruktur, Spritzentausch etc.
1.7.3.2
SBS – Sucht- und Drogenberatung
In Suchtberatungsstellen mit/ohne Spezialisierung auf bestimmte Zielgruppen oder Hilfebereiche
1.7.3.3
PSB – Psychosoziale Begleitung Substituierter
Durch verschiedene Anbieter, insbesondere Suchtberatungsstellen
1.7.3.4
SPB – Sozialpsychiatrische Betreuung
Durch Gesundheitsämter und sozialpsychiatrische Dienste als Teil des öffentlichen Gesundheitswesens oder in Trägerschaft der Wohlfahrtsverbände
1.7.4
JH – Kinder- und Jugendhilfe (SGBVIII)
Ambulante und stationäre Angebote mit Spezialisierung auf Suchtproblematik
1.7.5
BS – Suchtberatung im Betrieb
Durch interne betriebliche Suchtberatungen oder externe Dienste
1.7.6
Beschäftigung, Qualifizierung, Arbeitsförderung
Wenn ja, bitte alle Angebote differenziert angeben, mindestens jedoch ein Angebot:
1.7.6.1
AOB – Arbeitsmarktorientierte Beratung
Unterstützende Suchtberatung zur Eingliederung in Arbeit (i.w. nach §16a SGB II)
1.7.6.2
ABP – Beschäftigung
Spezifische Angebote bzw. Projekte zur (niedrigschwelligen) Beschäftigung von Suchtkranken, z.B.
· Arbeitsgelegenheiten (AGH) § 16d SGB II
· Betreute Arbeit §§ 53/54 SGB XII
· Therapeutisch betreute Tagesstätte (Individueller Anspruch gem. §§ 53 ff SGB XII)
· Zuverdienst (nach SGB XII)
1.7.6.3
QUA – Qualifizierung
Spezifische Angebote bzw. Projekte zur Qualifizierung und Arbeitsförderung für Suchtkranke, z.B. Förderung der beruflichen Weiterbildung nach §§ 81 ff. SGB III i. V. m. § 16 Abs. 1 SGB II
1.7.6.4
AFD – Arbeitsförderung
Maßnahmen von / mit Arbeitsagentur und Jobcentern speziell für Suchtkranke, z.B. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 SGB III - (evtl. in Verbindung mit § 16 Abs. 1 SGB II)
1.7.6.5
BRH – Berufliche Rehabilitation
Angebote von / mit Berufsförderungswerken (BFW), Berufsbildungswerken (BBW) und Beruflichen Trainingszentren (BTZ)
1.7.6.6
BBM – Beschäftigung für behinderte Menschen
In anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen
1.7.7
Suchtbehandlung
Wenn ja, bitte alle Angebote differenziert angeben, mindestens jedoch ein Angebot:
1.7.7.1
ENT – Entgiftung
In internistischen und psychiatrischen Krankenhäusern, die eine ‚einfache‘ Entzugsbehandlung anbieten. Es handelt sich hierbei um eine Krankenhausbehandlung nach SGB V, die anders als die medizinische Rehabilitation eine rein kurative Zielsetzung verfolgt. Sie kann auch als Notfall- oder Krisenintervention erfolgen, ist aber eindeutig von einer psychotherapeutischen oder sozialtherapeutischen ‚akuten’ Krisenintervention abzugrenzen
1.7.7.2
QET – Qualifizierter Entzug
In internistischen und psychiatrischen Krankenhäusern, die qualifizierte Entzugsbehandlung anbieten. Der Qualifizierte Entzug unterscheidet sich von der ‚einfachen’ Entgiftung durch eine spezifische Konzeption, die ergänzende therapeutische Elemente zur Stabilisierung, Klärung und Motivierung für eine mögliche Weiterbehandlung oder Weiterbetreuung umfasst, und für eine längere Behandlungsdauer (gem. S3-Leitlinie Alkohol mindesten 21 Tage) vorgesehen ist.
1.7.7.3
MED – Medikamentöse Rückfallprophylaxe
Medikamentenvergabe (z.B. Acamprosat (Campral®), Naltrexon (z.B. Nemexin®), Nalmefen (Selincro®)) in Praxis, Ambulanz oder Krankenhaus.
1.7.7.4
SUB – Ambulante Opioidsubstitution
Durch zugelassene substituierende Ärzte/innen (in Praxis, Ambulanz, ambulanter Fachstelle, Krankenhaus oder in Haft)
1.7.7.5
ARS – Ambulante medizinische Rehabilitation
In von den Leistungsträgern (DRV/GKV) anerkannten Einrichtungen (insbesondere Beratungsstellen, Fachambulanzen). Diese Behandlungsform erfolgt berufsbegleitend mit einzelnen Behandlungseinheiten pro Woche (in Abgrenzung zur ganztägig ambulanten Rehabilitation TAR).
Unter 1.7.7.5.1 ist anzugeben, ob ARS auch unter Substitution angeboten wird.
1.7.7.6
TAR – Ganztägig ambulante Rehabilitation
Ganztägig ambulante Entwöhnungsbehandlung in von den Leistungsträgern (DRV/GKV) anerkannten Einrichtungen oder Abteilungen (synonyme Begriffe: teilstationäre Reha oder Tagesreha).
Unter 1.7.7.6.1 ist anzugeben, ob TAR auch unter Substitution angeboten wird.
1.7.7.7
STR – Stationäre medizinische Rehabilitation
Stationäre Entwöhnungsbehandlung in Fachkliniken, Therapieeinrichtungen oder Stationen/Abteilungen von Krankenhäusern, von den Leistungsträgern (DRV/GKV) anerkannt.
Unter 1.7.7.7.1 ist anzugeben, ob STR auch unter Substitution angeboten wird.
1.7.7.8
ADA – Adaption
Zweite/letzte Phase der stationären medizinischen Rehabilitation (i.d.R. im Anschluss an eine stationäre Entwöhnung), in von den Leistungsträgern (DRV/GKV) anerkannten Einrichtungen.
Unter 1.7.7.8.1 ist anzugeben, ob ADA auch unter Substitution angeboten wird.
1.7.7.9
KOM – Kombibehandlung
Kombinationsbehandlung im Rahmen der medizinischen Rehabilitation gem. Rahmenkonzept DRV/GKV (Kombination von mindestens zwei Modulen, bspw. ambulant und stationär).
Diese Kategorie ist nur anzugeben, wenn einzelne angebotene Leistungen prinzipiell als Teil einer Kombibehandlung angeboten werden (können).
Unter 1.7.7.9.1 ist anzugeben, ob KOM auch unter Substitution angeboten wird.
1.7.7.10
NAS – Reha-Nachsorge
Ambulante Nachsorge nach Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation gem. Rahmenkonzept DRV/GKV. Es handelt sich hierbei nur um die Nachsorge, die im leistungsrechtlichen Rahmen der medizinischen Rehabilitation durchgeführt wird. Andere Maßnahmen außerhalb der medizinischen Reha, die ebenfalls gelegentlich als ‚Nachsorge’ bezeichnet werden, sind bei dem jeweiligen Leistungstyp zu kodieren (bspw. die Leistungstypen im Bereich der Eingliederungshilfe 1.7.8ff).
1.7.7.11
AEF – Ambulante Entlassform
Ambulante Fortführung der Entwöhnungsbehandlung mit Verkürzung der vorherigen stationären oder ganztägig ambulanten Phase.
1.7.7.12
GEF – Ganztägig ambulante Entlassform
Ganztägig ambulante Fortführung der Entwöhnungsbehandlung mit Verkürzung der vorherigen stationären oder ganztägig ambulanten Phase.
1.7.7.13
WAB – Wechsel in die Ambulante Behandlungsform
Ambulante Fortführung der Entwöhungsbehandlung, als zweite Phase nach der stationären oder ganztägig ambulanten Reha. Im Gegensatz zur ambulanten oder ganztägig ambulanten Entlassform erfolgt bei dieser Option keine Verkürzung der ersten Phase.
Die Maßnahme „Wechsel in die Ambulante Behandlungsform“ wurde zwischenzeitlich von der DRV in „Ambulante Fortführung ohne Verkürzung der stationären Phase“ umbenannt. Die Maßnahmenbezeichnung sowie das Kürzel bleiben im KDS unverändert.
1.7.8
Eingliederungshilfe
Wenn ja, bitte alle Angebote differenziert angeben, mindestens jedoch ein Angebot:
1.7.8.1
ABW – Ambulant betreutes Wohnen
Suchtspezifische Betreuung von Patienten/innen in eigenem oder bereitgestellten Wohnraum
1.7.8.2
SOZ – Stationäres sozialtherapeutisches Wohnen
In Einrichtungen mit unterschiedlichen Konzepten und Behandlungsdauern für spezielle Zielgruppen (bspw. für CMA-Patienten/innen = chronisch mehrfach beeinträchtigte Abhängigkeitskranke). Hier sind auch explizit Angebote gemeint, die seit 2020 unter dem Begriff "Besondere Wohnformen" laufen (siehe Bundesteilhabegesetz).
1.7.8.3
ÜEW – Übergangswohnen
Zeitlich befristete stationäre Krisenintervention und Vorbereitung auf weiterführende Hilfen mit dem Ziel, die Abstinenz zu stabilisieren, Motivation zur Veränderung zu entwickeln oder Sicherheit für einen Orientierungs- und Beratungsprozess herzustellen
1.7.8.4
TSM – Tagesstrukturierende Maßnahmen
In (teil-)stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe
1.7.9
Justiz
Wenn ja, bitte alle Angebote differenziert angeben, mindestens jedoch ein Angebot:
1.7.9.1
MVJ – Medizinische Versorgung im Justizvollzug
Medizinische Versorgung der Gefangenen (unterliegen der Gesundheitsfürsorge) in ambulanter Form, in größeren Justizvollzugsanstalten auch in stationärer Form
1.7.9.2
SBJ – Suchtberatung im Justizvollzug
Externe Dienste zur Betreuung/Behandlung im Strafvollzug
1.7.9.3
SBM – Suchtbehandlung im Maßregelvollzug (nach § 64 StGB)
In Entziehungsanstalten mit entsprechender Zulassung (durch das jeweilige Bundesland)
1.7.9.4
ENH – Eingliederung nach Haft
Suchtbezogene Unterstützung der beruflichen und sozialen Wiedereingliederung nach Haft durch hauptamtliche Bewährungshelfer/innen oder teilweise durch Fachkräfte, der Suchthilfe oder anderer Dienste.
1.7.10
Altenhilfe und Pflege
Wenn ja, bitte alle Angebote differenziert angeben, mindestens jedoch ein Angebot:
1.7.10.1
ALT – Ambulante und stationäre Altenhilfe
Hilfen für ältere Menschen in entsprechenden Einrichtungen der Eingliederungshilfe
1.7.10.2
HPF – Hilfen für Pflegebedürftige
Hilfen für ältere Menschen in entsprechenden Einrichtungen der Pflege (SGB XI)
1.7.11
SH - Selbsthilfe
„Semiprofessionelle“ Hilfeangebote und klassische angeleitete Gesprächsangebote der Selbsthilfe-Verbände und freier Selbsthilfegruppen (inkl. Bereitstellung von Räumlichkeiten)
IFT Institut für Therapieforschung
Leopoldstraße 175
80804 München
Tel. +49 89 360804-0
Fax +49 89 360804-19
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