Für jede der unter 1.9.1-1.9.5 aufgeführten Maßnahmen des Qualitätsmanagements ist anzugeben, ob sie in der Einrichtung eingesetzt werden.
1.9.1 | Existiert ein (schriftliches) Einrichtungskonzept? Die Einrichtung verfügt über schriftlich ausgearbeitete indikationsspezifische Betreuungs-/Behandlungskonzepte, die mit Blick auf externe, fachlich anerkannte Standards oder Behandlungsleitlinien und mit Bezug auf die einrichtungsspezifischen Anforderungen (z.B. Ziel- und Patientengruppen) und Ressourcen entwickelt wurden. Im Bereich der Suchtbehandlung (insbesondere medizinische Rehabilitation) werden diese von den entsprechenden Kosten- und Leistungsträgern geprüft und anerkannt. Behandlungs- und Therapiekonzepte werden i.d.R. der Öffentlichkeit, insbesondere dem/der potenziell/en Klient/in / Patient/in zugänglich gemacht. Häufig wird das Einrichtungskonzept durch ein Leitbild ergänzt. |
1.9.2 | Wurde in der Einrichtung ein QM-System implementiert? Eine Einrichtung verfügt über ein umfassendes internes Qualitätsmanagement-System, wenn die Leitung der Einrichtung ihre Gesamtverantwortung für die Qualität der Leistungserbringung verantwortlich wahrnimmt und mindestens die folgenden genannten Bedingungen erfüllt sind. a) Die schriftliche Darlegung des QM-Systems ist die Grundlage für den Nachweis, dass tatsächlich Qualitätsmanagement in der Einrichtung umgesetzt wird. Ein Qualitätsmanagement- oder Organisations-Handbuch (z.B. nach den Vorgaben der DIN EN ISO 9001) beschreibt die wesentlichen organisatorischen Aspekte der Einrichtung, u.a. Kundenstruktur, Führungskonzept, Kommunikationsstruktur, Aufbau- und Ablauforganisation, personelle und sachliche Ausstattung, Fehler- und Beschwerdemanagement. Alternativ dazu beschreibt ein Selbstbewertungsbericht die Ist-Situation in allen qualitätsrelevanten Bereichen der Einrichtung anhand eines vorgegebenen Fragenkatalogs (z.B. EFQM oder KTQ). Ein Qualitätsbericht umfasst die öffentliche Darstellung wesentlicher Aspekte der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität der Einrichtung (in gedruckter Form oder im Internet). b) Ein(e) Qualitäts-Beauftragte(r) (QB) oder Qualitätsmanagement-Beauftragte(r) (QMB) wird von der Leitung der Einrichtung in beratender Funktion zur Koordination aller Aktivitäten im QM eingesetzt, die Verantwortung für die Qualität kann jedoch nicht von der Leitung delegiert werden. Die Stelle des QB ist im Organigramm der Einrichtung (i.d.R. als Stabsstelle bei der Leitung) einzuordnen und durch eine Stellenbeschreibung (oder ein ähnliches Instrument) zu definieren. Es ist sicherzustellen, dass der QB über ausreichende zeitliche Ressourcen sowie eine angemessene Qualifikation und Erfahrung für die QM-Aufgaben verfügt. c) Die regelmäßige Überprüfung des QM-Systems auf Aktualität und Funktionsfähigkeit ist ein wesentlicher Bestandteil des Qualitätsmanagements. Die Überprüfung kann in unterschiedlicher Form erfolgen: Als kollegialer Dialog zwischen Mitarbeiter/innen der Einrichtung („Nicht-Beteiligte“ befragen die für einen Bereich verantwortlichen Personen) z.B. als internes Audit oder gemeinsame Bewertung eines Bereiches durch die beteiligten Personen, z.B. als Self-Assessment. Obligatorisch ist dabei die Dokumentation der Ergebnisse der Überprüfung. Ein weiteres Instrument zur regelmäßigen Überprüfung der Qualität und Leistungsfähigkeit der Organisation ist eine regelmäßige Management-Bewertung, in deren Rahmen insbesondere Qualitätsziele formuliert und deren Erreichung überprüft wird. Außerdem ist es sinnvoll, die Qualität der Leistungserbringung anhand von Kennzahlen und Indikatoren zu überprüfen. Im Mittelpunkt steht dabei vor allem die Kundenzufriedenheit (Patient/in, Klient/in, Kosten- und Leistungsträger). |
1.9.3 | Wurde die Einrichtung zertifiziert? Die Zertifizierung eines QM-Systems erfolgt durch externe, unabhängige und für das jeweilige Verfahren akkreditierte Institutionen. Dabei wird durch Befragung der Beteiligten und Begehung der Einrichtung überprüft, ob das QM-System die formulierten Anforderungen (Norm, Handbuch, Manual, gesetzliche Vorgaben etc.) erfüllt und durch die Ausstellung eines Zertifikates bestätigt. Gängige Verfahren sind derzeit u.a. die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 (sowie die darauf aufbauenden Zertifizierungsverfahren mit zusätzlichen fachspezifischen Anforderungen), nach KTQ oder der Nachweis eines „Level of Excellence“ nach EFQM. In der stationären medizinischen Rehabilitation wird ein Zertifikat gesetzlich gefordert, das den Vorgaben der BAR (Bundearbeitsgemeinschaft für Rehabilitation) genügt. |
1.9.4 | Wenn ja, in welchem Jahr (zuletzt)? Hier ist das Jahr der (letzten) Zertifizierung anzugeben. |
1.9.5 | Nimmt die Einrichtung an einer externen Qualitätssicherung teil? Unter externer Qualitätssicherung (QS) sind Verfahren zu verstehen, bei denen Kennzahlen und Qualitätsindikatoren aus Einrichtungen an eine unabhängige Stelle zur vergleichenden Auswertung geliefert werden. Die Einrichtung erhält aus dieser Auswertung eigene und ggf. Daten aus einer Vergleichsgruppe, um auf dieser Grundlage die eigene Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität bewerten zu können. Diese Erkenntnisse werden in den kontinuierlichen Verbesserungsprozess im Rahmen des internen Qualitätsmanagement einbezogen. Grundsätzlich ist jede Einrichtung in der medizinischen Rehabilitation zur Teilnahme an einem QS-Verfahren der Leistungsträger verpflichtet (z.B. QS-Programm der Deutschen Rentenversicherung oder QS-Reha Verfahren der GKV). Auch in anderen Leistungsbereichen werden auf freiwilliger oder verpflichtender Basis einrichtungsübergreifende Daten gesammelt und ausgewertet. |
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