Die unter Ziffer 2.1.1.- 2.1.6 aufgelisteten Basisdaten dienen der Bestimmung der Fallzahl und sind grundsätzlich für alle Betreuungen / Behandlungen, im ambulanten Bereich also auch für Einmalkontakte zu dokumentieren. Für einen dokumentationsrelevanten Kontakt (Anlage eines Falls) im ambulanten Bereich gelten dabei folgende Vorgaben: Eine Mindestgesprächsdauer von 10 Minuten mit substantiell beratendem oder behandelndem Charakter (persönlich, telefonisch, per Brief/E-Mail, digital). Bitte berücksichtigen Sie zur Bestimmung der Kontaktzahl in einem angelegten Fall die ergänzenden Vorgaben unter 2.6.2.
Grundlegende Überlegungen zur Falldefinition findet sich am Ende des Abschnitts 2.a.