1 männlich
2 weiblich
3 ohne Angabe
Kategorie 3 ohne Angabe ist zu wählen bei Personen, die ihre Geschlechtszugehörigkeit als weder männlich noch weiblich angeben (können/wollen). Die Begrifflichkeit „ohne Angabe“ ist in Anlehnung an die Formulierung in §22 Absatz 3 Personenstandsgesetz (PStG) sowie der Verwendung im Meldewesen gewählt. Auch Personen, die sich der Bezeichnung „divers“ zugehörig fühlen, sind unter Kategorie 3 zu kodieren. Die gesonderte Kategorie „divers“ ist für den KDS 4 vorgemerkt (bis dahin müssen diese Fälle als „ohne Angabe“ dokumentiert werden).