2.1.5 Wenn eine eigene Problematik vorliegt, welche Bereiche sind betroffen?
Die Fragen unter 2.1.5 werden nur für Personen mit eigener Problematik beantwortet (d.h. Frage 2.1.4 mit „1 eigene Problematik“ beantwortet). Gefragt wird danach, ob bei dem/der Klienten/in / Patient/in relevante Probleme in den verschiedenen Lebensbereichen 2.1.5.1 bis 2.1.5.15 aus Sicht/ Kenntnis der/s Beraterin/s / Behandlerin/s vorliegen. Die Problembereiche können, müssen aber nicht in Zusammenhang mit einer Suchtproblematik (ursächlich und/oder als Folge) stehen.
Das Item 2.1.5.1 Suchtmittel / Substanzkonsum / Suchtverhalten schließt alle Problembereiche wie unter 2.4 beschrieben ein. Das Item 2.1.5.15 bezieht sich auf eine Gewaltausübung durch den/die Klienten/in / Patient/in, inklusive sexueller Gewalt.