2.2.1 Im Jahr des Betreuungs-/Behandlungsbeginns bereits in einer Suchthilfeeinrichtung vorstellig geworden
Handelt es sich bei der aktuell dokumentierte Betreuung / Behandlung nicht um die erste Vorstellung in einer Suchthilfeeinrichtung im Kalenderjahr des Betreuungs-/Behandlungsbeginns, so ist hier „Ja“ anzugeben. Dabei ist es unerheblich, ob die erste Vorstellung in der eigenen oder in einer anderen Betreuungs-/ Behandlungseinrichtung stattgefunden hat.