2.2.3 Vorbetreuungen/-behandlungen
Wenn Item 2.2.1 und/oder 2.2.2. mit „ja“ beantwortet worden sind, soll in diesem Item 2.2.3 nun für die Lebenszeitprävalenz für jedes aufgeführte Betreuungs-/Behandlungsangebot die jeweilige Anzahl der Vorbetreuungen/ -behandlungen differenziert erfasst werden (unabhängig von der Art der Beendigung dieser Vorbetreuungen/-behandlungen). Der Wert in den Oberkategorien entspricht jeweils der Summe der Werte in den zugehörigen Unterkategorien. In der Suchthilfepraxis ist die Zahl bisheriger Vorbetreuungen/-behandlungen in zahlreichen Fällen nur bedingt glaubwürdig zu ermitteln; in diesen Fällen muss geschätzt werden.
Zur Beschreibung der Art der Angebote siehe Frage 1.7 im KDS-E.
Anmerkung: Das Item 2.2.3.7.9 KOM – Kombibehandlung (abgeschlossen) darf nur angegeben werden, wenn mindestens zwei Module einer Kombibehandlung (Suchtrehamaßnahme) vor der aktuellen Betreuung / Behandlung stattgefunden haben. Wenn bisher nur ein Modul einer als Kombibehandlung geplanten Suchtrehamaßnahme genutzt worden ist, ist die entsprechende Behandlungsform (2.2.3.7.5 – 2.2.3.7.8) zu dokumentieren (und zu spezifizieren, dass es sich dabei um einen Teil der Kombibehandlung handelt).
Zum Item 2.2.3.3.1 NIH – Niedrigschwellige Hilfen:
Zu zählen sind die Betreuungsepisoden. Kennzeichnend für eine Episode ist die Anbindung an die Einrichtung. Aufgrund der besonderen Hilfeart, sind die Besuche oftmals unregelmäßig, dennoch ist von einer Anbindung auszugehen, wenn die Einrichtung wiederholt kontaktiert, und die Hilfeart in Anspruch genommen wird. Eine Betreuungsepisode endet, wenn seit dem letzten Kontakt eine für die Betroffene bzw. den Betroffenen untypische Zeitspanne vergangen ist. Bei Personen die die Einrichtung täglich aufsuchen ist eine Unterbrechung von mehr als 10 Tagen in der Regel als untypische Zeitspanne zu werten. Bei Personen die nur einmal im Monat die Einrichtung aufsuchen, wäre ein Fernbleiben von mehr als drei Monaten eine untypische Zeitspanne.
Der Besuch von Selbsthilfegruppen ist in Jahren anzugeben.
Zu zählen sind bei allen ambulanten Vorbetreuungen die einzelnen (aus mehreren Kontakten bestehenden) Betreuungsepisoden und nicht die Anzahl der Kontakte. Kennzeichnend für eine Episode ist die Anbindung an die Einrichtung. Alle Kontakte, die eine bestimmte Person innerhalb einer Betreuungsepisode im Rahmen einer leistungsrechtlichen eigenständigen Maßnahme mit ein und derselben Suchthilfeeinrichtung hatte, werden somit gebündelt und als einzige Vorbetreuung erfasst.