2.3.2.1
Schwangerschaft in der aktuellen Betreuung / Behandlung; eine im Laufe der Betreuung/Behandlung auftretende Schwangerschaft soll im Verlauf (nach)kodiert werden.
2.3.2.2
Eigene Kinder insgesamt
Hier ist die Anzahl aller eigenen Kinder (leiblicher und rechtskräftig adoptierter) der/s Klient/in anzugeben.
2.3.2.3
Eigene minderjährige Kinder
Hier ist die Anzahl der eigenen Kinder unter 18 Jahren der/s Klientin/en / Patientin/en anzugeben.
2.3.2.4
Minderjährige Kinder im Haushalt (der/s Klientin/en / Patientin/en) insgesamt
Hier ist die Anzahl aller Kinder unter 18 Jahren anzugeben, die mit dem/r Klienten/in / Patienten/in im Haushalt leben. Dabei werden sowohl eigene als auch andere Kinder berücksichtigt, zu denen der/die Klient/in / Patient/in möglicherweise gar kein Verwandtschaftsverhältnis hat.
Es sollen jedoch nur die Minderjährigen gezählt werden, für die von Seiten des/der Klient/in / Patient/in eine Fürsorgepflicht besteht. Beispiel: Minderjähriger Klient wohnt zusammen mit seinem minderjährigen Geschwister, für das keine Fürsorgepflicht besteht. Dieses Geschwister ist nicht anzugeben.
Bei Klientinnen/Klienten / Patientinnen/Patienten in Haft sind Kinder als „im eigenen Haushalt lebend“ anzugeben, sofern sie im Haushalt (vor Haftantritt) leben.
2.3.2.5
Minderjährige eigene Kinder im Haushalt (der/s Klient/in/en / Patientin/en) insgesamt
Hier ist die Anzahl der eigenen Kinder unter 18 Jahren anzugeben, die mit dem/r Klienten/in / Patienten/in im Haushalt leben. In Abgrenzung zu 2.3.2.4 werden dabei ausschließlich leibliche oder rechtskräftig adoptierte Kinder gezählt.
Bei Klientinnen/Klienten / Patientinnen/Patienten in Haft sind Kinder als „im eigenen Haushalt lebend“ anzugeben, sofern sie im Haushalt (vor Haftantritt) leben.
2.3.2.6
Nicht im Haushalt (der/s Klient/in/en) lebende minderjährige eigene Kinder
Falls eigene minderjährige Kinder nicht im Haushalt der/s Klientin/en / Patientin/en leben, soll unter 2.3.2.6.1 bis 2.3.2.6.6 angegeben werden, wie viele der eigenen Kinder unter 18 Jahren an anderen Aufenthaltsorten leben (z.B. beim anderen Elternteil, in Pflegefamilien oder in Heimunterbringung).