2.3.4 Schulischer Bildungsweg
Hier ist zu dokumentieren mit welchem Schulabschluss die Schule verlassen wurde.
Falls im Nachgang weitere (höhere) Abschlüsse erworben wurden (z. B. Abitur über Abendschule) ist der entsprechende höherwertige Abschluss zu dokumentieren.
1 | Derzeit in Schulausbildung: Diese Kategorie ist zu kodieren, wenn der/die Behandelte/ Betreute bei Beginn der aktuellen Betreuung / Behandlung eine Schule besucht. |
2 | Ohne Schulabschluss abgegangen Wird kodiert, wenn kein Schulabschluss erworben wurde und keine Schule mehr besucht wird. |
3 | Hauptschul-/Volksschulabschluss Wenn die Hauptschule bzw. ein äquivalenter Bildungsweg (z.B. Mittelschule in Bayern) ordnungsgemäß abgeschlossen wurde. In dieser Kategorie wird auch ein sog. qualifizierter Hauptschulabschluss gefasst. |
4 | Realschulabschluss / Polytechnische Oberschule Nach erfolgreicher Beendigung der 10. Klasse Realschule bzw. Gymnasium bzw. eines äquivalenten Bildungswegs. Die Polytechnische Oberschule gilt mit der 10. Klasse in den neuen Bundesländern als abgeschlossen, ein Abschluss vor 1965 war mit der 8. Klasse erreicht. |
5 | (Fach-)Hochschulreife / Abitur Mit erfolgreichem Abschluss der 12. Klasse eines Gymnasiums oder Fachoberschule ist die Fachhochschulreife verbunden. Das Abitur wird erreicht nach Abschluss eines Gymnasiums oder durch entsprechende Sonderprüfungen. |
6 | Anderer Schulabschluss Wenn es sich um einen Abschluss handelt, der hier nicht aufgeführt wurde. Dies kann z.B. ein im Ausland erlangter Schulabschluss sein, der mit keinem der oben aufgeführten Abschlüsse vergleichbar ist. Hier ist auch der Abschluss einer Förderschule zu kodieren. |