2.3.5 Höchster Ausbildungsabschluss
Diese Frage bezieht sich auf den Abschluss einer berufsqualifizierenden Ausbildung. Bei Beamten und Beamtinnen erfolgt die Kodierung nach der beamtenrechtlichen Eingruppierung, d.h. der mittlere Dienst entspricht der Kategorie 4 Betriebliche Berufsausbildung, der gehobene und höhere Dienst entspricht der Kategorie 6 Akademischer Abschluss.
1 | Keine berufliche oder akademische Ausbildung begonnen Diese Kodierung kann nur vergeben werden, wenn der/die Klient/in / Patient/in noch über keinerlei Hochschul- oder Berufsabschluss verfügt und bisher auch noch nie eine entsprechende Ausbildung begonnen hat. |
2 | Derzeit in beruflicher oder akademischer Ausbildung Diese Kodierung kann nur vergeben werden, wenn der/die Klient/in / Patient/in noch über keinerlei Hochschul- oder Berufsabschluss verfügt, aber derzeit sich in einer entsprechenden Ausbildung befindet. Liegt bereits ein berufsqualifizierender Abschluss vor und der/die Klient/in / Patient/in befindet sich nun in einem weiteren Studium bzw. einer Berufsausbildung, so ist entsprechend der bereits erworbene Abschluss zu kodieren. |
3 | Keine berufliche oder akademische Bildung abgeschlossen Diese Kodierung kann nur vergeben werden, wenn der/die Klient/in / Patient/in schon einmal eine Ausbildung begonnen und nicht abgeschlossen hat, noch über keinerlei Hochschul- oder Berufsabschluss verfügt und sich derzeit auch nicht in einer entsprechenden Ausbildung befindet. |
4 | Betriebliche Berufsausbildung Wird angegeben, wenn mindestens eine betriebliche Berufsausbildung abgeschlossen wurde. Dies gilt auch, wenn sich der/die Klient/in / Patient/in zu dieser Zeit in einer weiteren Berufsausbildung oder Umschulung (nach einer bereits abgeschlossenen betrieblichen Ausbildung) befindet oder in einem anderen Beruf arbeitet, für den er/sie (noch) keine Ausbildung absolviert hat. |
5 | Abschluss als Meister/in / Techniker/in bzw. an Berufs- oder Fachakademie Wird angegeben, wenn nach einer abgeschlossenen beruflichen Ausbildung eine entsprechende weiterqualifizierende Ausbildung erfolgreich abgeschlossen (z.B. Meisterschule) wurde oder eine (berufs-)schulische Ausbildung absolviert wurde, die direkt zu dieser Qualifikation führt. |
6 | Akademischer Abschluss Bachelor, Master, Diplom oder Magister etc. nach einem abgeschlossenem Studium an einer (Fach-)Hochschule. |
7 | Anderer Ausbildungsabschluss Wenn es sich um einen Ausbildungsabschluss handelt, der keiner der Kategorien 1-6 zuzuordnen ist. Dies kann z.B. ein im Ausland erlangter Abschluss sein, der mit keinem der oben aufgeführten Abschlüsse vergleichbar ist; außerdem bestimmte Ausbildungen, die keine Lehrberufe sind und auf die auch keine der anderen Kategorien zutrifft. |