Das Wohnverhältnis wird sowohl am Tag vor Beginn der aktuellen Betreuung / Behandlung als auch am Tag nach dem Ende der aktuellen Betreuung / Behandlung nach den untenstehenden Kategorien dokumentiert.
2.3.6.1 Am Tag vor Beginn der aktuellen Betreuung / Behandlung
2.3.6.2 Am Tag nach Ende der aktuellen Betreuung / Behandlung
Auch wenn das tatsächliche Wohnverhältnis am Tag nach dem Ende der aktuellen Betreuung / Behandlung nicht nachprüfbar ist, soll hier angegeben werden, welches Wohnverhältnis aller Wahrscheinlichkeit nach vorliegen wird (z.B. aufgrund von Aussagen / Planung des/der Betreuten / Behandelten).
1 | Selbständiges Wohnen (eigene(s) / gemietete(s) Zimmer / Wohnung / Haus) Die Person wohnt zur (Unter-)Miete in einer/m Zimmer / Wohnung / Haus, bzw. in eigenem/r Haus / Eigentumswohnung. Die Wohnsituation von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren, die im Elternhaus wohnen, ist ebenfalls mit 1 zu kodieren. Für Volljährige, die bei den Eltern wohnen und einen eigenen Mietvertrag bzw. den Mietvertrag mit unterschrieben haben, gilt ebenfalls Kategorie 1 Selbständiges Wohnen. Volljährige, die bei den Eltern oder anderen Bezugspersonen wohnen und nicht durch einen Mietvertrag rechtlich gesichert sind, werden ebenfalls unter Kategorie 1 kodiert, wenn das Wohn- bzw. Beziehungsverhältnis stabil ist. Lebt der/die Betreute / Behandelte bei einem Ehe- oder Lebenspartner: in (eheähnliche Lebensgemeinschaft), gilt auch dann Kategorie 1, wenn der/die Betreute / Behandelte nicht im Mietvertrag steht, da durch die Form des Familienstands eine rechtliche Absicherung gewährleistet ist. |
2 | Bei anderen Personen (instabil) Wenn der/die Betreute / Behandelte bei jemand anderem in der Wohnung oder im Haus wohnt, z.B. beim Partner oder bei Freunden der Behandelten etc., und das Wohnverhältnis nicht stabil ist und sich jederzeit verändern kann, wird Kategorie 2 angegeben. Die rechtliche Absicherung im Sinne eines Mietvertrages bzw. durch entsprechende Eigentumsverhältnisse kann eine Rolle spielen, ist aber nicht das ausschlaggebende Kriterium. |
3 | Ambulant betreutes Wohnen Dies kann z.B. eine sozialpädagogisch betreute Wohngemeinschaft oder betreutes Einzelwohnen sein. |
4 | (Fach-)Klinik, stationäre Rehabilitationseinrichtung |
5 | Wohnheim / Übergangswohnheim Auch der Aufenthalt in einem Frauenhaus ist hier zu kodieren. |
6 | JVA, Maßregelvollzug, Sicherheitsverwahrung War der/die Betreute / Behandelte im letzten halben Jahr vor der aktuellen Betreuung / Behandlung überwiegend im (Untersuchungs-)Gefängnis, so ist unter a) diese Kategorie anzugeben. |
7 | Notunterkunft, Übernachtungsstelle Wohnt der/die Betreute / Behandelte z.B. in einem Hotel o.ä., das vom Sozialamt als Notunterkunft ausgewiesen ist und bezahlt wird, so ist dies die anzugebende Kategorie. |
8 | Ohne Wohnung Wenn der/die Betreute / Behandelte wohnungslos ist und / oder keinen festen Wohnsitz hat. Es ist immer die spezifischere Antwort zu kodieren. Wenn also z.B. eine Notunterkunft vorhanden ist, ist diese Antwort zu kodieren. |
9 | Sonstiges Wenn keine der bisherigen Kategorien zutrifft wird 9 „Sonstiges“ gewählt. |