Das Wohnverhältnis wird sowohl am Tag vor Betreuungs-/Behandlungsbe- ginn als auch am Tag nach Betreuungs-/Behandlungsende nach den unten stehenden Kategorien dokumentiert. Auch wenn das tatsächliche Wohnverhältnis am Tag nach Betreuungs-/Behandlungsende nicht nachprüfbar ist, soll hier angegeben werden, welches Wohnverhältnis aller Wahrscheinlichkeit nach vorliegen wird (z.B. aufgrund von Aussagen / Planung der/s Klientin/en / Patientin/en).
2.3.6.1 Am Tag vor Betreuungs-/Behandlungsbeginn
2.3.6.2 Am Tag nach Betreuungs-/Behandlungsende
1 | Selbständiges Wohnen (eigene(s) / gemietete(s) Zimmer / Wohnung / Haus) Die Person wohnt zur (Unter-)Miete in einer/m Zimmer / Wohnung / Haus, bzw. in eigenem/r Haus / Eigentumswohnung. Die Wohnsituation von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren, die im Elternhaus wohnen, ist ebenfalls mit 1 zu kodieren. Für Volljährige, die bei den Eltern wohnen und einen eigenen Mietvertrag bzw. den Mietvertrag mit unterschrieben haben, gilt ebenfalls Kategorie 1 Selbständiges Wohnen. Volljährige, die bei den Eltern oder anderen Bezugspersonen wohnen und nicht durch einen Mietvertrag rechtlich gesichert sind, werden ebenfalls unter Kategorie 1 kodiert, wenn das Wohn- bzw. Beziehungsverhältnis stabil ist. Lebt der/die Klient/in / Patient/in bei einem Ehe- oder Lebenspartner/in (eheähnliche Lebensgemeinschaft), gilt auch dann Kategorie 1, wenn der/die Klient/in / Patient/in nicht im Mietvertrag steht, da durch die Form des Familienstands eine rechtliche Absicherung gewährleistet ist. |
2 | Bei anderen Personen (instabil) Wenn der/die Klient/in / Patient/in bei jemand anderem in der Wohnung oder im Haus wohnt, z.B. beim Partner oder bei Freunden der Patienten/innen etc., und das Wohnverhältnis nicht stabil ist und sich jederzeit verändern kann, wird Kategorie 2 angegeben. Die rechtliche Absicherung im Sinne eines Mietvertrages bzw. durch entsprechende Eigentumsverhältnisse kann eine Rolle spielen, ist aber nicht das ausschlaggebende Kriterium. |
3 | Ambulant betreutes Wohnen Dies kann z.B. eine sozialpädagogisch betreute Wohngemeinschaft oder betreutes Einzelwohnen sein. |
4 | (Fach-)Klinik, stationäre Rehabilitationseinrichtung |
5 | Wohnheim / Übergangswohnheim Auch der Aufenthalt in einem Frauenhaus ist hier zu kodieren. |
6 | JVA, Maßregelvollzug, Sicherheitsverwahrung War der/die Klient/in / Patient/in im letzten halben Jahr vor der aktuellen Betreuung / Behandlung überwiegend im (Untersuchungs-)Gefängnis, so ist unter a) diese Kategorie anzugeben. |
7 | Notunterkunft, Übernachtungsstelle Wohnt der/die Klient/in / Patient/in z.B. in einem Hotel o.ä., das vom Sozialamt als Notunterkunft ausgewiesen ist und bezahlt wird, so ist dies die anzugebende Kategorie. |
8 | Ohne Wohnung Wenn der/die Klient/in / Patient/in wohnungslos ist und / oder keinen festen Wohnsitz hat. Es ist immer die spezifischere Antwort zu kodieren. Wenn also z.B. eine Notunterkunft vorhanden ist, ist diese Antwort zu kodieren. |
9 | Sonstiges Wenn keine der bisherigen Kategorien zutrifft wird 9 „Sonstiges“ gewählt. |