2.4.12 Haupttätigkeit (aus [2.4.11.]1 bis [2.4.11.]4)
Als Haupttätigkeit gilt dabei diejenige Tätigkeit, die laut Klient/in / Patient/in momentan am meisten Probleme (körperlich, psychisch oder sozial) verursacht und damit den Betreuungs-/Behandlungsanlass darstellt.
Falls keine Haupttätigkeit identifiziert werden kann, d.h. falls zwei oder mehrere Tätigkeiten gleich relevant sind, ist hier 99 zu kodieren. Falls der Betreuungs- /Behandlungsanlass nicht exzessive Mediennutzung ist, bitte 0 kodieren.