2.4.13 Vorliegende Diagnose nach ICD-10 in Bezug auf die exzessive Mediennutzung
Wenn ja, bitte ICD-Kodierung angeben.
Hier soll ein vierstelliger ICD-10-Kode (FXX.X) angegeben werden. Für "exzessive Mediennutzung“ gibt der KDS zurzeit keinen festen ICD-10-Diagnoseschlüssel an.
Die WHO-Arbeitsgruppe zu Zwangs- und verwandten Störungen empfiehlt pathologische Computerspiel- oder Internetnutzung nicht als neue Diagnose in die ICD-11 aufzunehmen. Sie führt an, dass es sich um ein heterogenes Störungsbild handele. Dass kein Äquivalent zur Forschungsdiagnose Internet Gaming Disorder des DSM-5 aufgenommen werden soll, begründet die Arbeitsgruppe damit, dass der Stand der Literatur diesen Schritt derzeit nicht erlaube.
Im Eckpunktepapier der DGPPN zu „Verhaltenssüchten und ihren Folgen – Prävention, Diagnostik und Therapie“ aus 2013 wird ausgeführt, dass zu empfehlen sei, pathologisches Glücksspielen und exzessiven Computer- und Internetgebrauch (insbesondere das Internet-Gaming) als „Süchte“ zu behandeln.
Andererseits wird zurzeit durch Leistungsträger und andere Autoren/innen der „Pathologische PC-/Internetgebrauch“ als eine Beziehungs- und Verhaltensstörung im Indikationsbereich „Psychosomatik“ verstanden. Es wird, da im gängigen klinischen Glossar ICD-10 die Störung noch nicht als eigenständige Erkrankung erfasst wird, diese am ehesten in die Diagnoseklasse ICD-10 F68.8 als „Persönlichkeits- und Verhaltensstörung“ eingeordnet. Andere Autoren/innen diagnostizieren die Störung gemäß ICD-10-Code als „andere abnorme Gewohnheit und Störung der Impulskontrolle“ (F63.8). Deshalb kann für „exzessive Mediennutzung“ z.B. sowohl ICD-10: F63.8 als auch ICD-10: F68.8 verwendet werden.
2.4.13.1 | Aktuelle Diagnose |
2.4.13.2 | |
2.4.13.3 | Hier ist das Alter anzugeben, das der/die Klient/in / Patient/in als Alter der Problementwicklung angibt. Dies wird häufig der Fall sein, wenn eine gewisse Regelmäßigkeit des Konsums vorliegt, was die Entwicklung einer Problemdynamik nach sich zieht. |