Die folgenden Entlassformen stellen eine suchtspezifische Präzisierung der im Leitfaden Reha-Entlassungsbericht der Deutschen Rentenversicherung definierten Entlassformen dar.
1 Regulär nach Betreuungs-/Behandlungsplan Als regulär abgeschlossen gilt eine Betreuung / Behandlung, wenn diese (v.a. im stationären Bereich) einschließlich einer evtl. erforderlichen Verlängerung ausgeschöpft wurde oder wenn der Betreuungs-/ Behandlungszeitraum nicht vollständig benötigt wurde, weil das Betreuungs-/ Im Bereich der ambulanten Suchthilfe ist eine Betreuung aber auch dann als regulär beendet zu kodieren, wenn die Betreuung noch zu keiner konkreten Betreuungsvereinbarung / Behandlungsplanung geführt hat und der/die Klient/in die Betreuung beendet. Als regulär beendet sind auch Fälle zu kodieren, in denen eine Suchtberatung im Strafvollzug endet, weil der Inhaftierte wegen guter Führung vorzeitig aus der Haft entlassen wurde. 2 Vorzeitig auf ärztliche/therapeutische Veranlassung Die Betreuung / Behandlung wird durch die Einrichtung beendet, auch wenn die Ziele des Behandlungsplanes nicht vollständig erreicht wurden. Vorzeitig auf ärztlich/therapeutische Veranlassung wird der/die Klientin / Patient/in entlassen, wenn eine Belastbarkeit für die Betreuung / Behandlung nicht oder nicht mehr besteht, weitere spezielle Diagnostik oder Betreuung / Behandlung erforderlich oder eine Fortsetzung der Betreuung / Behandlung nicht Erfolg versprechend ist. 3 Vorzeitig mit ärztlichem / therapeutischem Einverständnis Die Betreuung / Behandlung wird auf Initiative bzw. auf Wunsch der/s Klientin/en / Patientin/en aus dringenden persönlichen Gründen beendet, aber mit Einverständnis der Einrichtung. Die zu Betreuungs-/Behand-lungsbeginn bestehenden Probleme sind nicht vollständig gelöst oder die Ziele des Behandlungsplanes wurden nicht vollständig erreicht. 4 Vorzeitig ohne ärztliches/therapeutisches Einverständnis / Abbruch durch Klient/in / Patient/in Die Betreuung / Behandlung wird auf Initiative der/die Klientin / Patient/in beendet, ohne dass das Einverständnis der Einrichtung bzw. des Behandlers (aufgrund des erteilten Behandlungsauftrags oder der vereinbarten Betreuungsplanung) vorliegt. Dieses Item ist auch dann zu kodieren, wenn die Inanspruchnahme der Betreuung / Behandlung nach Kenntnis der Fachkraft auf der Basis einer Auflage (Item 2.2.7) erfolgt ist und somit nur bedingt freiwillig war. Die Beendigung wurde entweder durch den/die Klient/in / Patient/in angekündigt oder die Betreuung / Behandlung wird ohne Ankündigung abgebrochen. 5 Disziplinarisch In Bezug auf die Disziplinarische Beendigung ist zu berücksichtigen, dass die Definition der Rentenversicherungsträger leicht abweicht. Dies kann zu abweichenden Beendigungsgründen für DRV bzw. DSHS führen. 6 Außerplanmäßige Verlegung / außerplanmäßiger Wechsel in andere Einrichtung Es erfolgt abweichend von der geplanten Betreuungs-/Behandlungs-dauer, also nicht planmäßig, ein Wechsel in ein anderes Betreuungs-/ Behandlungsangebot oder eine Verlegung in ein Krankenhaus, ohne dass die Indexbetreuung/-behandlung fortgesetzt werden kann. Dies betrifft z.B. die Akutverlegung in ein Krankenhaus, die Verlegung in eine psychiatrische Einrichtung wegen einer akuten psychotischen Erkrankung oder den Wechsel in eine andere Betreuungs-/Behandlungsform aus sonstigen aktuellen, nicht geplanten Gründen. Hier sind auch Fälle zu kodieren, in denen eine Suchtberatung in einer Suchthilfeeinrichtung durch eine Inhaftierung beendet wird sowie Fälle, in denen eine Suchtberatung im Strafvollzug aufgrund einer Verlegung in eine andere Haftanstalt endet. 7 Planmäßiger Wechsel in andere Betreuungs-/Behandlungsform Die Betreuung / Behandlung wird planmäßig abgeschlossen, aber in einer anderen Betreuungs-/Behandlungsform fortgesetzt. Beispielsweise wird eine begonnene stationäre Rehabilitation anderenorts teilstationär (d.h. ganztägig ambulant) oder ambulant fortgesetzt oder nach Abschluss einer stationären Entwöhnungsbehandlung schließt sich eine Adaptionsbehandlung an oder eine ambulante Betreuung wird planmäßig abgeschlossen und es schließt sich eine Vermittlung in eine stationäre Rehabilitation an. 8 Verstorben Für verstorbene Klient/innen / Patient/innen sind alle weiteren Fragen nicht zu mehr zu beantworten. |
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