Bitte kodieren Sie eine Weitervermittlung an die nachfolgend genannten Angebote / Maßnahmen nur dann, wenn eine feste Vereinbarung über die Weiterbetreuung/-behandlung der/s Klientin/en / Patientin/en in dieser Institution besteht. Dies setzt voraus, dass im Verlauf der aktuellen Betreuung / Behandlung zumindest ein persönlicher, telefonischer oder schriftlicher Kontakt mit der entsprechenden Institution in Bezug auf die Weiterbetreuung/-behandlung stattgefunden hat. Ob der/die Klient/in / Patient/in die vermittelte Betreuung / Behandlung tatsächlich aufnimmt, spielt für die Kodierung keine Rolle.
Wurde jedoch lediglich eine unverbindliche Empfehlung ausgesprochen, sich an eine der nachfolgenden Institutionen zu wenden, so darf dies nicht als Vermittlung kodiert werden. Wenn parallel zur externen Mitbetreuung/-behandlung die eigene Betreuung / Behandlung fortgesetzt wird, so ist dies ebenfalls nicht als Vermittlung, sondern als Kooperation unter 2.5.3 zu kodieren.
Beendigung der Betreuung / Behandlung mit einer Weitervermittlung
Diese Frage ist unabhängig von der Frage nach der Art der Beendigung immer auszufüllen (ausgenommen für Verstorbene).
Wenn eine Weitervermittlung stattfindet, wohin
Bei den Items Weitervermittlung und wenn ja, wohin, steht die Vermittlung in Maßnahmen auf institutioneller Ebene im Vordergrund, daher ist die Kategorie „in Selbsthilfe“ hier nicht aufgeführt. Eine Vermittlung in den Selbsthilfesektor wird differenzierter und valider durch die Items 2.6.3 und 2.6.4 abge-bildet.
Erläuterungen zu den einzelnen Angeboten siehe KDS-E 1.7 (Art der Dienste / Angebote)
Anmerkung: Bei einer Weitervermittlung in eine der Kategorien
2.6.6.7.5 ARS – Ambulante medizinische Rehabilitation
2.6.6.7.6 TAR – Ganztägig ambulante Rehabilitation
2.6.6.7.7 STR – Stationäre medizinische Rehabilitation
2.6.6.7.8 ADA – Adaption
soll zusätzlich angegeben werden, ob es sich dabei um ein Modul einer Kombibehandlung handelt.
Das Item 2.6.6.7.9 KOM – Kombibehandlung soll angegeben werden, wenn eine Bewilligung für eine Kombibehandlung vorliegt, aber noch nicht klar ist, welches das erste Modul sein wird.