2.6.7 Problematik am Tag des Betreuungs-/Behandlungsendes
Der/die Berater/in oder Therapeut/in schätzt am Ende der Betreuung / Behandlung die Situation der/s Klientin/en / Patientin/en in Bezug auf die anfangs als belastend / problematisch eingeschätzten Bereiche (2.1.5.1 - 2.1.5.15) ein. D.h. für Bereiche ohne Belastung zu Beginn der Betreuung/Behandlung muss keine Einschätzung abgegeben werden (keine Angaben), es sei denn, man möchte dies einrichtungsintern differenzieren über die Angabe „unverändert“.
Es soll für jeden Bereich angegeben werden, inwieweit sich die Situation im Vergleich zu Betreuungs-/Behandlungsbeginn verändert hat. Für die Feststellung einer Veränderung ist es unerheblich, ob diese Veränderung durch die Betreuung / Behandlung ausgelöst / bewirkt wurde (keine Wirkungsfeststellung!).
Zur Beurteilung der Bereiche bzw. die Belastungen, die in diesen Bereichen bestehen, stehen die folgenden Kategorien zur Verfügung:
1 gebessert
Die Belastung in diesem Bereich hat sich im Vergleich zum Betreuungs-/ Behandlungsbeginn gebessert oder ist behoben
2 gleich geblieben (= unverändert)
Für diesen Bereich ist im Vergleich zum Betreuungs-/Behandlungsbeginn weder eine Besserung noch eine Verschlechterung festzustellen
3 verschlechtert
Die Belastung in Bezug auf diesen Bereich hat sich im Vergleich zum Betreuungs-/Behandlungsbeginn verschlechtert.
4 neu aufgetreten
Zu Beginn der Betreuung / Behandlung war für diesen Bereich kein Problem bzw. keine Belastung festzustellen; zu Betreuungs-/Behandlungsende ist eine Problematik entstanden bzw. sichtbar geworden.