Deutschen Suchthilfestatistik (DSHS)

Wer kann an der Deutschen Suchthilfestatistik teilnehmen?

An der Deutschen Suchthilfestatistik können sich ambulante und stationäre Einrichtungen der Suchthilfe in Deutschland beteiligen, die ihre Daten in Übereinstimmung mit dem Deutschen Kerndatensatz zur Dokumentation im Bereich der Suchthilfe (KDS 3.0) erheben. Dafür wird eine für den KDS 3.0 zertifizierte Software benötigt.

Im Manual zum „Deutschen Kerndatensatz zur Dokumentation im Bereich der Suchthilfe“  können Sie nachlesen, welche Items im Rahmen der DSHS erhoben werden. Im vierten Kapitel finden Sie Informationen über den Kerndatensatz Katamnese (KDS-Kat) und den Fragebogen der KDS-Katamnese. Wenn Sie darüber hinaus oder zu spezifischen Items Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte.

Sie benötigen den für die Teilnahme an der Deutschen Suchthilfestatistik notwendigen DBDD-Einrichtungscode (kurz: E-Code)? Kontaktieren Sie uns, wir senden Ihnen den E-Code schnellstmöglich zu.

Softwareanbieter

Für den KDS 3.0 zertifizierte Dokumentationssoftware:


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Gefördert durch das Bundesministerium für Gesundheit