Die Deutsche Suchthilfestatistik (DSHS) dient – sowohl für nationale als auch für internationale Zwecke – (1) der bundesweiten Dokumentation der Struktur des Versorgungsangebotes im Suchthilfebereich sowie der Charakteristika der Klientel und der durch die Einrichtungen erbrachten Leistungen, (2) der Trendbeobachtung zentraler Charakteristika sowohl der behandelten Population als auch der Versorgungsstruktur, (3) der möglichst frühzeitigen Erkennung von Problembereichen und Anpassungsbedarf, (4) der Sicherung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität, (5) der Verbreitung der Ergebnisse in der (Fach-)Öffentlichkeit und (6) als Arbeitshilfe für die Einrichtungen bei der Betreuung der Klientel.
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