An der Deutschen Suchthilfestatistik können sich ambulante und stationäre Einrichtungen der Suchthilfe in Deutschland beteiligen, die ihre Daten in Übereinstimmung mit dem Deutschen Kerndatensatz zur Dokumentation im Bereich der Suchtkrankenhilfe (KDS 3.0) erheben. Dafür wird eine für den KDS 3.0 zertifizierte Software benötigt.
Im Manual zum „Deutschen Kerndatensatz zur Dokumentation im Bereich der Suchtkrankenhilfe“ können Sie nachlesen, welche Items im Rahmen der DSHS erhoben werden. Im vierten Kapitel finden Sie Informationen über den Kerndatensatz Katamnese (KDS-Kat) und den Fragebogen der KDS-Katamnese. Wenn Sie darüber hinaus oder zu spezifischen Items Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte.
Sie benötigen den für die Teilnahme an der Deutschen Suchthilfestatistik notwendigen DBDD-Einrichtungscode (kurz: E-Code)? Kontaktieren Sie uns, wir senden Ihnen den E-Code schnellstmöglich zu.
IFT Institut für Therapieforschung
Leopoldstraße 175
80804 München
Tel. +49 89 360804-0
Fax +49 89 360804-19
Email: ift@ift.de