Deutschen Suchthilfestatistik (DSHS)

Datensammlung

Am IFT ist der Teilbereich DSHS – Monitoring & Forschung für die wissenschaftliche Auswertung der DSHS sowie deren Veröffentlichung verantwortlich, während der Teilbereich DSHS – Datenmanagement für die Datensammlung und -verarbeitung zuständig ist. Die folgende Abbildung gibt einen Überblick über den Datenfluss im Rahmen der DSHS.

Die Erhebung der Daten für die DSHS erfolgt in den Suchthilfeeinrichtungen in der Regel elektronisch anhand verschiedener (KDS 3.0-zertifizierter) Dokumentationssysteme (mehr dazu unter https://www.suchthilfestatistik.de/kds/dokumentationssoftware.html).

Für jede Einrichtung wird ein Einrichtungsdatensatz (KDS-E) und für jeden Betreuungs- bzw. Behandlungsfall ein Kerndatensatz Fall (KDS-F) erhoben. Diese fallweise Betrachtung ist im Gesundheitswesen weit verbreitet und bedingt, dass ein und dieselbe Person mehrmals (mit unterschiedlichen Fällen) in die DSHS eingehen kann.

Nach Abschluss der Dokumentation für ein Erhebungsjahr werden alle für diesen Zeitraum anhängigen Fälle innerhalb der einzelnen Einrichtungen mittels eines vom IFT über die Softwareanbieter jährlich neu zur Verfügung gestellten Auswertungsprogramms gebündelt. Die dabei erzeugten Auswertungsergebnisse (Aggregate) werden zum DSHSDatenmanagement gesendet und dort geprüft. Anschließend führt das DSHSDatenmanagement die geprüften einrichtungsspezifischen Aggregate zu einem übergeordneten Gesamtdatensatz zusammen (Meta-Aggregierung). Das Ergebnis sind einrichtungstyp- bzw. maßnahmenbezogene Tabellenbände auf Bundes-, Landes-, Verbandsebene.  

Der Bereich DSHS – Monitoring & Forschung erhält ausschließlich diese über mehrere Einrichtungen gebündelten Gesamttabellenbände zur Auswertung und Berichtslegung, aber nicht die einrichtungsbezogenen Einzelauswertungen.

Stand: Januar 2024

Gefördert durch das Bundesministerium für Gesundheit