Es erfolgte eine Umbenennung des früheren Kerndatensatzes Klient in Kerndatensatz Fall (KDS-F) und die bisherigen Items wurden insbesondere unter folgenden Perspektiven überarbeitet:
- Trennung von Konsumverhalten (für Substanzen wie auch für Verhaltenssüchte) und Diagnosen.
- Anpassung der durchgeführten Maßnahmen an die neue Struktur der Leistungsangebote aus dem KDS-E.
- Verbesserte Erfassung von Items, die in den letzten Jahren in den Mittelpunkt der Fachdiskussion gerückt sind (bspw. Migration und Kinder)
- Ansatzweise Implementierung einer psychosozialen Diagnostik.
Der Fachausschuss Statistik der DHS empfiehlt den für Dokumentationssysteme verantwortlichen Herausgebern, dass die nachstehend dokumentierten Items in jedem Dokumentationssystem enthalten sind. Der KDS stellt damit eine gemeinsame Basis der gesamten Dokumentation im Suchtbereich dar und kann von den einzelnen Dokumentationssystemen entsprechend der jeweils spezifischen Erfordernisse und Zielsetzungen ergänzt werden.
Die Auswahl der Items für den Kerndatensatz Fall berücksichtigt die Angaben, die für die Bereiche Epidemiologie, Prävention, Beratung, Betreuung, Behandlung sowie Verbesserung sozialer und beruflicher Teilhabe von besonderer Bedeutung sind. Es wurden die Fragen ausgewählt, die nach der Einschätzung und Erfahrung der beteiligten Expertinnen und Experten mit hinreichender Genauigkeit und Objektivität routinemäßig zu erheben sind. Mit der Auswahl und Struktur der Items soll auch eine Hilfestellung für das anamnestische Gespräch mit Klient/innen und Patient/innen gegeben werden, im Sinne eines Leitfadens für die Erhebung von Informationen, die für die weitere Beratung, Betreuung oder Behandlung relevant sein könnten. Die fallbezogenen Kerndaten sind in folgende sechs Bereiche unterteilt.
- 2.1 Basisdaten (u.a. Personenbezug, Informationen zur Kontaktaufnahme und zum Anlass)
- 2.2 Verwaltungs- und Zugangsdaten (u.a. Vorbetreuung/-behandlung, Vermittlungswege, Kostenträger, mögliche Auflagen)
- 2.3 Soziodemografische Angaben (u.a. Lebenssituation, Kinder, Migration, Schule/Ausbildung, Erwerbssituation, Wohnsituation)
- 2.4 Suchtbezogene Problembereiche (u.a. Substanzen und Verhaltenssüchte, Konsumformen, Diagnosen, weitere medizinische Informationen)
- 2.5 Maßnahmen und Interventionen (u.a. durchgeführte Maßnahmen aus dem Leistungsspektrum, Kooperationen)
- 2.6 Abschlussdaten (u.a. Dauer und Kontakthäufigkeit, Art der Beendigung, Erfolgseinschätzung, Weitervermittlung, Kontakt zur Selbsthilfe)
Um differenzierte Datenauswertungen nach den einzelnen Leistungsbereichen, Interven-tionsformen und Maßnahmearten zu ermöglichen, sollen in der Regel für alle leistungs-rechtlich eigenständigen Maßnahmen gesonderte fallbezogene Datensätze angelegt werden (aber: kein paralleles Anlegen von Fällen innerhalb einer Einrichtung).
Das Kriterium der leistungsrechtlichen Eigenständigkeit ergibt sich zum einen durch getrennte Leistungsbewilligungen / Kostenzusagen des jeweiligen Leistungsträgers und zum anderen durch den Wechsel aus einer pauschal / zuwendungsfinanzierten Betreuungsform in eine auch in der eigenen Einrichtung erbrachte leistungsfinanzierte Maßnahme (z.B. Übergang in eine ambulante Suchtrehamaßnahme, Wechsel in eine Maßnahme der Eingliederungshilfe o.ä.). Insbesondere für die Darstellung und Auswertung der Leistungen der ambulanten Suchthilfe wird eine dadurch ermöglichte differenziertere Dokumentation wachsende Bedeutung bekommen.
Wenn (externe) Maßnahmen eine Betreuung unterbrechen und eine Weiterführung der Betreuung geplant ist (z.B. Entgiftung), soll keine neue Betreuungsepisode angelegt werden. Generell sei an dieser Stelle auf die Regelung hingewiesen, dass (im ambulanten Bereich) erst ab dem zweiten Kontakt die Daten ab Abschnitt 2.2 dokumentiert werden müssen.
Im KDS 3.0 wurde im Gegensatz zum vorherigen Kerndatensatz eine deutlich differenzierte Erfassung der Maßnahmen für einen Betreuungs-/Behandlungsfall implementiert, um über die Klientel sowie den Verlauf der jeweiligen Maßnahmen genauere Aussagen treffen zu können. Diese Maßnahmen beinhalten häufig eine bestimmte Fallkonzeption, die allerdings – so wie die Klienten/innen / Patient/innen auch – sehr individuell sein können. Daher ergeben sich in der Frage des Abschlusses einer Betreuungsepisode und dem „Neuanlegen“ eines zweiten Falles möglicherweise Unschärfen. Dies ist im Rahmen eines Erhebungsinstruments, das im Spannungsfeld zwischen möglichst genauen und nachvollziehbaren Dokumentationshinweisen einerseits und dem Anspruch der Abbildung der vielfältig gestalteten Realität andererseits steht, nicht zu vermeiden.