2.2 Verwaltungs-/Zugangsdaten
Ab hier müssen im ambulanten Bereich nur noch Klienten/innen mit eigener Problematik und mindestens 2 Kontakten kodiert werden (es können aber bei eigener Problematik auch bei Einmalkontakten weitere Daten erfasst werden, sollten diese bekannt und für die Einrichtung von Relevanz sein).
Die Erfassung von „Kontakten“ wird für den stationären Bereich nicht als sinnvoll erachtet; es gibt daher dort auch keine Trennung zwischen Einmal- und Mehrfachkontakten. Für stationäre Behandlungen sind vom ersten Tag an alle Fragebereiche zu kodieren.
Grundlegende Überlegungen zur Falldefinition findet sich am Ende des Abschnitts 2.a.