2.4 Konsummuster und suchtbezogene Problembereiche
Bei der Beschreibung der suchtbezogenen Problembereiche wird künftig einerseits nach konsumierten Substanzen / Konsummustern bzw. nach Suchtverhalten und andererseits nach Diagnosen differenziert. Damit sind künftig wesentlich differenziertere Datenauswertungen möglich als über die bislang ganz überwiegend genutzten Hauptdiagnosen.
Zum Zeitpunkt der Einführung des Kerndatensatzes in 2017 wurde eine Liste aus insgesamt 27 Substanz(gruppe)n festgelegt. Aus dieser Liste können pro Fall maximal 15 verschiedene Substanz(gruppe)n ausgewählt werden. Sollte die Zahl der konsumierten Substanzen im Einzelfall darüber liegen, sollen die 15 wichtigsten bzw. am häufigsten konsumierten Substanzen angegeben werden.
Zukünftig kann im Verlauf der Gültigkeit des Kerndatensatzes bei Bedarf die Liste der Substanz(gruppe)n flexibel erweitert werden, ohne dass sich deshalb die Struktur des Datensatzes selbst ändern muss.
Zunächst soll jede Substanz, die irgendwann im Leben problematisch konsumiert wurde, genannt werden.
Im nächsten Schritt soll für jede dieser Substanzen nach der aktuellen Bedeutung dieser Substanzen gefragt werden, indem die Anzahl der Konsumtage in den letzten 30 Tagen erfasst wird.
Des Weiteren wird erhoben, ob diese Substanzen hinsichtlich der aktuellen Einnahmefrequenz und Dosis ausschließlich im Rahmen einer ärztlichen Verordnung konsumiert wurden.
Schließlich wird noch nach dem Alter beim Erstkonsum gefragt.
Für die angegebenen Substanzen wird zudem gefragt, ob irgendeine jemals intravenös konsumiert wurde und falls ja, ob Spritzen geteilt wurden.
Im letzten Schritt der Erfassung des Konsummusters wird nach der aus Sicht der betreuenden / behandelnden Fachkraft am meisten problematischen Substanz gefragt. Für den Fall, dass sich keine Hauptsubstanz identifizieren lässt, kann stattdessen ein polyvalenter Konsum kodiert werden. Falls der Betreuungs-/Behandlungsanlass keine substanzbezogene Problematik ist, bitte 0 kodieren.
Nach dieser Erfassung des Konsummusters erfolgt die Dokumentation ggf. aktuell vorliegender oder früher gestellter Diagnosen nach ICD-10 und des Alters bei Störungsbeginn.
Analog zu den psychotropen Substanzen werden in Bezug auf nichtabhängigkeitserzeugende Substanzen, Glücksspielen sowie exzessive Mediennutzung ebenfalls die entsprechenden Konsum-, Verhaltens- bzw. Tätigkeitsmuster sowie ggf. vorliegende Diagnosen erfasst. Für den Bereich der Essstörungen wird lediglich erfragt, ob eine entsprechende Diagnose gestellt wurde.
Der gesamte Itembereich 2.4 muss nur für Klient/innen / Patient/innen mit eigener Problematik und nicht für Angehörige kodiert werden (siehe Erläuterung zu 2.1.4).