2.4.7 Vorliegende Diagnosen nach ICD-10 bei nicht abhängigkeitserzeugenden Substanzen
2.4.7.X.1
Aktuelle Diagnose(n)
Für jede nachfolgend aufgelistete nicht abhängigkeitserzeugende Substanz wird, soweit die Voraussetzungen dafür aus Sicht des/der Behandler(s)/in / Betreuer(s)/in eindeutig gegeben sind, eine aktuelle ICD-10-Diagnose vergeben. Die diagnostischen Leitlinien für eine korrekte Diagnosestellung sind dabei konsequent zu beachten.
2.4.7.X.2
Falls aktuell keine Diagnose, ggf. frühere Diagnose
Wenn keine aktuelle Diagnose nach ICD-10 vergeben werden kann, die Kriterien für eine Diagnose aber früher erfüllt waren, soll je nichtabhängigkeitserzeugender Substanz die frühere entsprechende ICD-10 Diagnose angegeben werden.
2.4.7.X.3
Alter bei Störungsbeginn
Hier ist das Alter anzugeben, das der/die Klient/in / Patient/in als Beginn seiner Problementwicklung angibt. Dies wird häufig dann der Fall sein, wenn eine gewisse Regelmäßigkeit des Konsums vorliegt, was die Entwicklung einer Problemdynamik nach sich zieht.
Hinweise zur Vergabe der ICD-10 Diagnose aus dem Kapitel F55 „Schädlicher Gebrauch von nichtabhängigkeitserzeugenden Substanzen“:
Eine große Zahl von Arzneimitteln und Naturheilmitteln können missbraucht werden. Die wichtigsten Gruppen sind: 1. Antidepressiva, 2. Laxantien, 3. Analgetika, die ohne ärztliche Verordnung erworben werden können, z.B. Aspirin und Paracetamol. Der anhaltende Gebrauch dieser Substanzen ist oft mit unnötigen Kontakten mit medizinischen und anderen Hilfseinrichtungen verbunden und manchmal von schädlichen körperlichen Auswirkungen der Substanzen begleitet.
Der Versuch, dem Gebrauch der Substanz entgegenzusteuern oder ihn zu verbieten, stößt oft auf Widerstand. Bei Laxantien und Analgetika führt der Missbrauch trotz Warnungen vor (oder sogar trotz der Entwicklung derselben) zu körperlichen Schäden, wie Nierenfunktions- oder Elektrolytstörungen. Obwohl die betreffende Person ein starkes Verlangen nach der Substanz hat, entwickeln sich keine Abhängigkeit bzw. Entzugssymptome wie bei den unterklassifizierten psychotropen Substanzen.
Die Diagnosekürzel sind F55.0 bei Antidepressiva, F55.1 bei Laxantien, F55.2 bei Analgetika.
Liegt ein betreuungs- oder behandlungsrelevanter Missbrauch einer anderen nicht abhängigkeitserzeugenden Substanz (Antazida, Vitamine, Steroide und Hormone, Pflanzen oder Naturheilmittel, Sonstige oder nicht näher bezeichnete Substanzen) vor, soll bei 2.4.7.4 „Andere“ ein „ja“ angegeben werden.