2.1.4 Betreuungs-/Behandlungsgrund
1 eigene Problematik
Diese Kategorie wird kodiert, wenn der/die Klient/in / Patient/in aufgrund eigener Probleme kommt. Entscheidend ist hier nicht, ob die erwartete Hilfe präventiv, beratend oder behandelnd ist und auch nicht, ob eine eigene Problemeinsicht erkennbar ist, sondern allein die Tatsache, dass der-/diejenige ein auf seine Person bezogenes Problem als Anlass zur Kontaktaufnahme benennt. Wenn eine eigene Problematik kodiert wird, müssen ergänzend in Item 2.1.5 differenzierende Angaben gemacht werden. Item 2.1.6 bleibt in diesem Fall unbeantwortet.
2 Problematik von Personen im sozialen Umfeld
Diese Kategorie sollte im stationären Bereich nicht von Relevanz sein. Im ambulanten Bereich wird mit Kategorie 2 kodiert, wenn die um Hilfe suchende Person nicht selbst von einer eigenen suchtbezogenen Problematik betroffen ist, sondern die geschilderte Problematik eine andere Person in der Familie bzw. im sozialen Umfeld betrifft (z.B. Vater einer Drogenabhängigen, Partnerin eines Inhaftierten).
Wenn sich im Verlauf zeigt, dass bei einer zunächst mit 2 kodierten Person eine eigene Betroffenheit vorliegt und diese hauptsächlich Gegenstand der Betreuung / Behandlung ist, so muss nachträglich die Kodierung auf 1 geändert werden (als Beispiel sei der bereits oben genannte Vater einer drogenabhängigen Tochter genannt, der mit diesem Anliegen in die Einrichtung kommt, im Verlauf der Betreuung / Behandlung aber beispielsweise seine eigene Glücksspielsucht Hauptgegenstand der Betreuung / Behandlung wird).
Wenn ein/e Angehörige(r) erst im Verlauf einer Betreuung / Behandlung für eine Person mit eigener Problematik in Kontakt mit der Einrichtung tritt, ergibt sich folgende Regelung: Bei einer eigenständigen Betreuung / Behandlung für die angehörige Person wird regelhaft ein eigener Datensatz angelegt. Wenn die Kontakte mit der Bezugsperson dagegen vorwiegend mit dem Ziel einer Betreuungs-/Behandlungsunterstützung für eine betroffene Person (in der Regel als gemeinsame Termine) zustande kommen, dann wird kein eigener Datensatz angelegt, sondern die Kontakte werden nur als Klient/innenkontakte im Datensatz des/r Klienten/in gezählt.
Falls es sich um Personen im sozialen Umfeld handelt, muss Item 2.1.6 ausgefüllt werden. Item 2.1.5. wird in diesem Fall übersprungen. Für Personen im sozialen Umfeld müssen nur die Basisdaten im Abschnitt 2.1 sowie das Datum bei Betreuungsende (Item 2.6.1) angegeben werden (wenn für die Einrichtung notwendig, kann selbstverständlich darüber hinaus dokumentiert werden).