1.6 Aktueller Stand der behandlungsrelevanten Qualifikation der Mitarbeiter/innen
Diese Angaben sind nur für Festangestellte und Honorarmitarbeiter/innen zu machen. Es ist jeweils die Anzahl der Mitarbeiter/innen anzugeben, die über die jeweilige Qualifikation aus den Kategorien 1.6.1-1.6.4 verfügen. Ein einzelner Mitarbeiter/in, der über mehrere dieser Qualifikationen verfügt, ist entsprechend auch mehrfach zu zählen.
1.6.1 | Facharzt/innen für Psychiatrie und Psychotherapie; Facharzt/innen für Psychosomatik und Psychotherapie; ärztliche(r) Psychotherapeut/innen, Zusatzbezeichnung Psychotherapie (ggf. fachgebunden) oder Psychoanalyse |
1.6.2 | Psychologische(r) Psychotherapeut/innen oder Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut(innen) Hier sind Psychologische Psychotherapeut/innen bzw. Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut/innen mit einer Approbation gemäß dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG) zu kodieren. |
1.6.3 | Mitarbeiter/innen mit einer abgeschlossenen von der Deutschen Rentenversicherung anerkannten suchtspezifischen Zusatzausbildung Hier sind suchtspezifische Zusatzausbildungen zu kodieren, welche von der Deutschen Rentenversicherung anerkannt sind. |
1.6.4 | Mitarbeiter/innen mit einer abgeschlossenen anderen suchtspezifischen Zusatzausbildung |