2.2.6 Kosten-/Leistungsträger der aktuellen Betreuung / Behandlung
Hier sind alle Kategorien anzugeben, über die die aktuelle Betreuung / Behandlung vollständig oder anteilig finanziert wird. Unberücksichtigt bleiben Wohnkosten, Hotelkostenpauschalen und Miet- oder Wohnbeihilfen.
2.2.6.1
Pauschale / institutionelle Einrichtungsfinanzierung (z.B. Öffentlicher Gesundheitsdienst)
Diese Kategorie ist immer dann zu wählen, wenn die Finanzierung der aktuellen Betreuung / Behandlung nicht personenbezogen bei einem bestimmten Kostenträger beantragt und / oder bewilligt werden muss und es sich auch nicht um einen Selbstzahler bei einer ansonsten sozialleistungsfinanzierten Maßnahme handelt. Diese pauschale einrichtungsbezogene Finanzierungsform trifft im ambulanten Bereich auf die meisten Betreuungen zu, auch wenn diese öffentliche Finanzierung der Einrichtung oft nicht die einzige Finanzierungsquelle für die Einrichtung ist.
2.2.6.2
Selbstzahler/innen
Ist anzugeben, wenn sich der/die Klient/in / Patient/in in einem relevanten Ausmaß an den Kosten der ansonsten im Regelfall sozialleistungsfinanzierten Betreuung / Behandlung beteiligt. Eigenbeteiligungen der Versicherten, die von einzelnen Kostenträgern erhoben werden, werden hier nicht kodiert.
Eigenbeiträge von Klient/innen / Patient/innen, die trotz einer Pauschalfinanzierung der Einrichtung für einzelne spezifische Leistungsangebote erhoben werden, werden hier nur dann kodiert, wenn die aktuelle Betreuung / Behandlung im Wesentlichen nur aus dieser spezifischen eigenbeitragspflichtigen Betreuung / Behandlung besteht (z.B. Führerscheingruppen).
2.2.6.3
Rentenversicherung
2.2.6.4
Krankenversicherung
2.2.6.5
Sozialhilfe
2.2.6.6
Jugendhilfe
2.2.6.7
Arbeitsagenturen, Jobcenter
2.2.6.8
2.2.6.9
Sonstiges
In diese Kategorie fallen sonstige unmittelbar für die Betreuungs-/Behand-lungsmaßnahme genutzte Projektförderungen oder auch Ko-Finanzierungen durch den Europäischen Sozialfonds.