2.3.3 Staatsangehörigkeit / Migration
Diese Frage soll zum einen die Staatsbürgerschaft erfassen und darüber hinaus Aufschluss geben, welchen für die Betreuung / Behandlung relevanten kulturellen Hintergrund ein Mensch aufweist:
2.3.3.1 | Aktuelle Staatsangehörigkeit der/des Betreuten / Behandelten Die aktuelle(n) Staatsangehörigkeit(en) sollen soweit im Einzelfall ermittelbar erhoben werden. Die internationalen Codes zur Bestimmung der Staatsangehörigkeit finden Sie in Anhang A dieses Manuals. Als staatenlos sind Betreute / Behandelte zu kodieren, die über keinerlei Staatsangehörigkeit verfügen (dies kann z.B. dann eintreten, wenn aufgrund eines Krieges, Putsches o.ä. die formale Organisation eines Staates zerfällt). |
2.3.3.2 | Migrationshintergrund: 1 Nein 2 Selbst migriert Wurde der/die Betreute / Behandelte außerhalb Deutschlands geboren und ist mit oder ohne Eltern nach Deutschland migriert, so ist die Kategorie „selbst migriert“ zu wählen. 3 Als Kind von Migrant: innen geboren Der/ die Betreute / Behandelte wurde in Deutschland geboren und hat mindestens ein Elternteil mit Migrationshintergrund. 4 Migration liegt ausschließlich in dritter Generation vor Mindestens eine Person aus der Großelterngeneration des/der Betreuten / Behandelten ist selbst nach Deutschland migriert. |
2.3.3.4 | Auf welches Herkunftsland / welche Herkunftsländer bezieht sich der Migrationshintergrund? Hier sollen maximal zwei internationale Codes der Herkunftsländer angegeben werden; für den Fall, dass der/die Betreute / Behandelte nicht selbst migriert ist und mehrere Herkunftsländer in Frage kommen, sollen die zwei aus Sicht des/der Betreuten / Behandelten wichtigsten Länder genannt werden. |
2.3.3.5 | Ist eine Betreuung / Behandlung mit der /dem Betreuten / Behandelten in deutscher Sprache möglich? Hier soll „ja“ angegeben werden, wenn eine Betreuung / Behandlung aus Sicht der behandelnden / betreuenden Person grundsätzlich auch ohne Dolmetscher: in hinreichend qualifiziert möglich ist. Dass eine spezifische Kulturkompetenz in vielen Fällen eine Betreuungs-/Behandlungsqualität verbessern kann, bleibt bei dieser Frage ohne Betracht. |