2.3.3 Staatsangehörigkeit / Migration
Diese Frage soll zum einen die Staatsbürgerschaft erfassen und darüber hinaus Aufschluss geben, welchen für die Betreuung / Behandlung relevanten kulturellen Hintergrund ein Mensch aufweist.
2.3.3.1 | Aktuelle Staatsangehörigkeit der/s Klientin/en / Patientin/en Die aktuelle(n) Staatsangehörigkeit(en) sollen soweit im Einzelfall ermittelbar erhoben werden. Die internationalen Codes zur Bestimmung der Staatsangehörigkeit finden Sie in Anhang A dieses Manuals. Als staatenlos sind Klient/innen / Patient/innen zu kodieren, die über keinerlei Staatsangehörigkeit verfügen (dies kann z.B. dann eintreten, wenn aufgrund eines Krieges, Putsches o.ä. die formale Organisation eines Staates zerfällt). |
2.3.3.2 | Migrationshintergrund: 1 Nein 2 Selbst migriert Wurde der/die Klient/in / Patient/in außerhalb Deutschlands geboren und ist mit oder ohne Eltern nach Deutschland migriert, so ist die Kategorie „selbst migriert“ zu wählen. 3 Als Kind von Migranten/innen geboren Der/die Klient/in / Patient/in wurde in Deutschland geboren und hat mindestens ein Elternteil mit Migrationshintergrund. 4 Migration liegt ausschließlich in dritter Generation vor Mindestens eine Person aus der Großelterngeneration der/s Klientin/en/ Patientin/en ist selbst nach Deutschland migriert. |
2.3.3.4 | Auf welches Herkunftsland / welche Herkunftsländer bezieht sich der Migrationshintergrund? Hier sollen maximal zwei internationale Codes der Herkunftsländer angegeben werden; für den Fall, dass der/die Klient/in nicht selbst migriert ist und mehrere Herkunftsländer in Frage kommen, sollen die zwei aus Sicht der/s Klientin/en / Patientin/en wichtigsten Länder genannt werden. |
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